gemeinschaftspraxis
dr.med.julia golatta
dr.med.jenny peterschmitt
Individuelle Gesundheitsleistungen
Weil mehr möglich ist als Krankenkassen bezahlen, bieten wir über das kassenärztliche Leistungsspektrum hinausgehende Individuelle Gesundheitsleistungen an, wie zum Beispiel Ernährungsberatung, Reisemedizin, Infusionstherapien und ein erweitertes Check-up Angebot. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, die Ihnen eine moderne ganzheitliche Medizin heute bieten kann.
Erweiterte Laboruntersuchungen, Sonographie
Vitaminbestimmungen, PSA-(Prostata-Vorsorge) Wert, Antikörperbestimmungen, u.a.
Seit 2007 übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer klassischen Körperakupunktur, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Akupunktur ist eine Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten dokumentiert bestehen. mehr …
Ernährungsmedizinische Fragen sind ein zunehmend häufiger vorkommender Kontaktgrund in der Medizin. Dabei reicht das Spektrum von fraglichen Unverträglichkeiten, Nahrungsmittelallergien und Intoleranzen über notwendige Diäten bei bestimmten Grunderkrankungen bis hin zur Ernährungsplanung/-umstellung in bestimmten Lebenssituationen und zur gesunden Lebensführung. Wir beraten Sie gerne umfassend bei allen Fragen rund um die Themen Ernährung, Bewegung und Verdauung entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin.
Infusionstherapien beispielsweise zum Aufbau bei Erschöpfungssyndromen, Mangelerscheinungen, Infektanfälligkeit
Planen Sie einen Urlaub? Je nachdem wohin es gehen soll, ist ggf. eine Reiseimpfung sinnvoll. Bitte vereinbaren Sie unter Angabe Ihres Urlaubsziels rechtzeitig einen Beratungstermin.
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können auf diesen Ernstfall vorbereiten. Beides ist wichtig, damit eine Person Ihres Vertrauens für einen handeln kann. Gesetzlich ist die Patientenverfügung in §1901a des BGB geregelt und es ist keine notarielle oder ärztliche Unterschrift zwingend notwendig. Aber bei diesem sowohl rechtlich als auch medizinisch schwierigem Thema kommen oft viele Fragen und Ängste auf. Gerne stehen wir Ihnen in einer ausführlichen Beratung zur Seite, um Ihnen die medizinischen Folgen Ihrer Entscheidungen und Wünsche zu erklären. Auch ist es auf Wunsch möglich eine Kopie in Ihrer Patientenakte zu hinterlegen.